Bundestag beschließt Mindestlohn für Leiharbeitnehmer

1. April 2011

Der Bundestag hat am 24.03.2011 einen Mindestlohn für die etwa 900.000 Leiharbeiter beschlossen. Mit dem Gesetz werden die von Deutschem Gewerkschaftsbund und Arbeitgebern bereits in einem Tarifvertrag festgelegten Mindestlöhne für die gesamte Branche vorgeschrieben.

 

Sie betragen vom 1. Mai an 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro pro Stunde im Osten. Die Regelung soll den heimischen Arbeitsmarkt vor Lohndumping schützen, wenn ab Mai die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus acht EU-Staaten aus Osteuropa gilt.

 

Ministerin von der Leyen kündigte an, dass in Kürze mit einem zweiten Gesetz auch die Kontrolle des Mindestlohns in der Zeitarbeit geregelt werde. Zuvor müssten sich die Bundesagentur für Arbeit und der Zoll verständigen. „Wir müssen die Arbeit der beiden Behörden koordinieren. Das geht nicht so schnell“, sagte die Ministerin.

 

(Quelle: Reuters)

Bildnachweis: © Wilhelmine Wulf / pixelio.de

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